Fragen und Antworten
Muss ich per Internet anmelden?
Wenn möglich ja, über die Adresse www.zentraleaufnahmepruefung.ch oder via Homepage der gewünschten Schule. Es ist aber immer auch möglich, schriftliche Anmeldeunterlagen bei der Schule zu beziehen und einzureichen. In jedem Fall müssen Sie dann noch das Februarzeugnis und weitere schriftliche Unterlagen nachliefern.
Muss ich mein Kind auch anmelden, wenn es prüfungsfrei übertreten kann?
Auch Schülerinnen und Schüler, die aus der zweiten Klasse eines Langgymnasiums in ein Kurzgymnasium an einer anderen Schule übertreten wollen, müssen sich auch über die Homepage www.zentraleaufnahmepruefung.ch termingerecht anmelden. Bei der Anmeldung können sie angeben, dass es sich um einen prüfungsfreien Übertritt handelt. Dasselbe gilt auch für SchülerInnen und Schüler, die die Aufnahmeprüfung bereits im letzten Jahr erfolgreich absolviert, aber am Gymnasium die Probezeit nicht bestanden haben.
Sind die Anmeldetermine verbindlich?
Die Anmeldetermine (10. Februar resp. 15. Januar für das Kunst- und Sportgymnasium) sind verbindlich. Ausnahmen sind lediglich im Rahmen von § 12 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes möglich. Als solcher Ausnahmefall hat beispielsweise zu gelten, wenn ein Lernender während der Anmeldefrist um Fristerstreckung für das Ausfüllen des Formulars oder für die Einreichung der Unterlagen ersucht und nachvollziehbare Gründe nennt, weshalb die Frist nicht eingehalten werden kann. Nach Ablauf der Anmeldefrist kann eine Anmeldung nur berücksichtigt werden, wenn keine grobe Nachlässigkeit für die Nichteinhaltung der Frist vorliegt und der Lernende bzw. die Eltern innert 10 Tagen nach Wegfall der Hinderungsgründe (die eine Anmeldung verunmöglicht haben wie beispielsweise ein Todesfall in der Familie oder Unfall) das Anmeldegesuch einreicht.
Was passiert, wenn mein Kind wegen Ferienabwesenheit nicht an der regulären Prüfung teilnehmen kann?
Sie müssen sich die Prüfungstermine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen freihalten. Falls Ihr Kind am Termin der regulären Prüfung in den Ferien weilt, so wird es NICHT zur Nachprüfung zugelassen. Die Nachprüfung ist für Kandidaten reserviert, die an der regulären Prüfung krankheitshalber nicht teilnehmen konnten (Arztzeugnis!).
Falls mein Kind am Prüfungstag krank ist – soll ich es dann trotzdem an die Prüfung schicken?
Wenn Ihr Kind an der Prüfung erscheint, so gilt die Prüfung als absolviert. Falls der Entscheid negativ ausfällt, können Sie nicht geltend machen, Ihr Kind sei krank gewesen. Wenn Ihr Kind am Prüfungstag wirklich krank ist, so müssen Sie das dem Sekretariat der Schule mitteilen und ein Arztzeugnis nachliefern. Ihr Kind kann dann die Prüfung am Nachprüfungstermin ablegen.
Kann ich mich mit einer PIN nur an jener Schule anmelden, von der ich die PIN gekauft habe?
Nein - Der PIN kann für die Anmeldung an einer beliebigen Schule verwendet werden. Bedenken Sie aber, dass zusammen mit dem PIN weitere (schulspezifische) Informationen abgegeben werden. Besorgen Sie sich diese Informationen von jener Schule, an der Sie sich (resp. Ihr Kind) anmelden wollen!
Kann man aus der 1. Sekundarklasse ans Langgymnasium gehen?
Im Mai 2008 hat der Regierungsrat eine Änderung des Reglementes für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule beschlossen. Der Eintritt in die 1. Klasse des Langgymnasiums ist aus der 6. Klasse der zürcherischen Primarschule möglich oder setzt eine gleichwertige Ausbildung voraus. Schülerinnen und Schüler aus der 1. Klasse einer öffentlichen zürcherischen Sekundarschule oder einer gleichwertigen privaten oder ausserkantonalen Schulstufe sind nicht zugelassen.
Worum geht es bei der Doppelanmeldung?
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule besteht die Möglichkeit, sich sowohl für ein Gymnasium als auch für die HMS+, die FMS oder die IMS anzumelden. Dabei gilt Folgendes:
- Doppelanmeldung Gymnasium – Handelsmittelschule
Die Kantonsschulen Enge, Hottingen und Büelrain führen eine Handelsmittelschule. Schülerinnen und Schüler, die sich auch für die Handelsmittelschule anmelden wollen, müssen dies auf der Gymnasiums-Anmeldung im entsprechenden Abschnitt vermerken. Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Schülerinnen und Schüler, welche an der schriftlichen Aufnahmeprüfung ans Gymnasium mindestens den Schnitt von 4.12 (für Schüler aus öffentlichen Schulen mit Vornoten) bzw. 3.87 (ohne Vornoten) erreicht haben, werden in die Handelsmittelschule aufgenommen. - Doppelanmeldung Gymnasium – Fachmittelschule
Die Kantonsschulen Zürich Nord und Rychenberg (Winterthur) führen eine Fachmittelschule. Schülerinnen und Schüler, die sich auch für die Fachmittelschule anmelden wollen, müssen dies auf der Gymnasiums-Anmeldung im entsprechenden Abschnitt vermerken. Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler legen zuerst die ordentliche Prüfung ans Gymnasium ab. Wenn sie an dieser Prüfung mindestens den Durchschnitt von 3.75 (für Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Schulen) bzw. 3.25 (Schülerinnen und Schüler aus privaten Schulen)erreicht haben, werden sie an der Fachmittelschule zu einer Nachprüfung zugelassen. - Doppelanmeldung Gymnasium – Informatikmittelschule
Wer bereits an die IMS aufgenommen ist (Prüfung im Oktober 2012 für Schuljahr 2013/14) kann sich auch noch für ein Kurzgymnasium anmelden, sofern die Altersgrenze nicht überschritten ist. Die bestandene IMS-Prüfung gilt nicht als prüfungsfreier Zutritt an das Kurzgymnasium. - Doppelanmeldungen HMS – FMS, HMS – IMS oder FMS – IMS sind nicht möglich.
- Kandidaten und Kandidatinnen, die sich doppelt angemeldet haben, werden nach der Prüfung durch die Schule, an die die Erstanmeldung erfolgte, darüber informiert, ob sie in die Zweitschule eintreten können (HMS) resp. zur Nachprüfung zugelassen werden (FMS).