Worum geht es bei der Doppelanmeldung?
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule besteht die Möglichkeit, sich sowohl für ein Gymnasium als auch für die HMS+, die FMS oder die IMS anzumelden. Dabei gilt Folgendes:
- Doppelanmeldung Gymnasium – Handelsmittelschule
Die Kantonsschulen Enge, Hottingen und Büelrain führen eine Handelsmittelschule. Schülerinnen und Schüler, die sich auch für die Handelsmittelschule anmelden wollen, müssen dies auf der Gymnasiums-Anmeldung im entsprechenden Abschnitt vermerken. Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Schülerinnen und Schüler, welche an der schriftlichen Aufnahmeprüfung ans Gymnasium mindestens den Schnitt von 4.12 (für Schüler aus öffentlichen Schulen mit Vornoten) bzw. 3.87 (ohne Vornoten) erreicht haben, werden in die Handelsmittelschule aufgenommen.
- Doppelanmeldung Gymnasium – Fachmittelschule
Die Kantonsschulen Zürich Birch und Rychenberg (Winterthur) führen eine Fachmittelschule. Schülerinnen und Schüler, die sich auch für die Fachmittelschule anmelden wollen, müssen dies auf der Gymnasiums-Anmeldung im entsprechenden Abschnitt vermerken. Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler legen zuerst die ordentliche Prüfung ans Gymnasium ab. Wenn sie an dieser Prüfung mindestens den Durchschnitt von 3.75 (für Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen Schulen) bzw. 3.25 (Schülerinnen und Schüler aus privaten Schulen)erreicht haben, werden sie an der Fachmittelschule zu einer Nachprüfung zugelassen.
- Doppelanmeldung Gymnasium – Informatikmittelschule
Wer bereits an die IMS aufgenommen ist (Prüfung im Oktober 2008 für Schuljahr 2009/10) kann sich auch noch für ein Kurzgymnasium anmelden, sofern die Altersgrenze nicht überschritten ist. Die bestandene IMS-Prüfung gilt nicht als prüfungsfreier Zutritt an das Kurzgymnasium.
- Doppelanmeldungen HMS – FMS, HMS – IMS oder FMS – IMS sind nicht möglich.
- Kandidaten und Kandidatinnen, die sich doppelt angemeldet haben, werden nach der Prüfung durch die Schule, an die die Erstanmeldung erfolgte, darüber informiert,
ob sie in die Zweitschule eintreten können (HMS) resp. zur Nachprüfung zugelassen werden (FMS).
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