Fragen und Antworten

Erfahrungsnoten

Wie zählen die Noten aus der Volksschule?

Grundsatz:
Aus öffentlichen Volksschulen zählen die Noten des Januar- resp. Februarzeugnisses derjenigen Fächer, die an der Aufnahmeprüfung geprüft werden. Der Durchschnitt dieser Erfahrungsnoten zählt zur Hälfte beim Aufnahmeentscheid. Die andere Hälfte steuern die Prüfungsnoten bei (Durchschnitt der Prüfungsfächer).
Aus andern Schulen werden keine Zeugnisnoten angerechnet, dafür ist für das Bestehen der Aufnahmeprüfung ein leicht tieferer Durchschnitt erforderlich.

Besonderheiten:

  1. Bei der Sekundarschule zählen die Noten nur, wenn sie bei Fächern mit Anforderungsstufen aus der höchsten Stufe I stammen, bei mehreren solchen Fächern darf eines auch Stufe II sein. Im andern Fall werden keine Zeugnisnoten berücksichtigt.
  2. Zur Mathematiknote der Sekundarschule zählt Arithmetik/Algebra zu zwei Drittel, Geometrie zu einem Drittel. Das bedingt, dass in der dritten Sek das Wahlfach Geometrie belegt werden muss, weil sonst die Noten unvollständig sind.